Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 19.03.1997

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 29.04.1997 - P 5 S 40/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,14031
OVG Sachsen, 29.04.1997 - P 5 S 40/96 (https://dejure.org/1997,14031)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29.04.1997 - P 5 S 40/96 (https://dejure.org/1997,14031)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29. April 1997 - P 5 S 40/96 (https://dejure.org/1997,14031)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    SächsPersVG § 45 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen für den Personalrat an den Nachweis auf einen Anspruch auf Büropersonal; Kriterien für den "erforderlichen Umfang" von Büropersonal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • PersR 1998, 165
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 08.04.2008 - 18 P 07.1370

    Personalvertretungsrecht; Beschwerde; Verpflichtungsantrag; Zuweisung einer

    Die Bürokraft darf nur für die laufende Geschäftsführung und nicht für typische Sachbearbeitertätigkeiten oder solche Aufgaben eingesetzt werden, die der Personalrat selbst erledigen kann oder erledigen muss (vgl. BayVGH vom 10.2.1993 PersR 1993, 364 = PersV 1993, 470; OVG LSA vom 30.7.2003 PersR 2003, 508 f.; SächsOVG vom 29.4.1997 PersR 1998, 165 f.).

    Es fällt deshalb in den Verantwortungsbereich des Personalrats, im Einzelnen darzulegen, welche bei ihm anfallenden Bürotätigkeiten und in welchem Umfang diese einer Bürokraft übertragen werden sollen (vgl. BAG vom 20.4.2005 MDR 2005, 1418 f.; NdsOVG vom 19.3.1997 PersR 1998, 165 f.; LAG Düsseldorf vom 18.5.2006 NZA-RR 2004, 358).

  • OVG Sachsen, 01.02.2022 - 9 B 405/21

    Personalvertretung; einstweilige Anordnung; Zuweisung einer Bürokraft;

    Dieser Anspruch kann auch im Rahmen einer einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden (SächsOVG, Beschl. v. 29. April 1997 - P 5 S 40/96 -, SächsVBl. 1998, 80).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 19.03.1997 - 18 L 850/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,10422
OVG Niedersachsen, 19.03.1997 - 18 L 850/96 (https://dejure.org/1997,10422)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.03.1997 - 18 L 850/96 (https://dejure.org/1997,10422)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. März 1997 - 18 L 850/96 (https://dejure.org/1997,10422)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 63 Nds. PersVG; § 64 Abs. 1 Nds. PersVG; § 64 Abs. 3 Nds. PersVG; § 65 Abs. 2 Nds. PersVG
    Mitbestimmungsrecht des Personalrats hinsichtlich der Entziehung einer persönlichen Zulage; Keine Verfahrenserledigung bei personalvertretungsrechtlicher Funktionsnachfolge; Unbeachtlichkeit der Sperrwirkung der Katalogtatbestände für Einbezug des actus contrarius der ...

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats hinsichtlich der Entziehung einer persönlichen Zulage; Keine Verfahrenserledigung bei personalvertretungsrechtlicher Funktionsnachfolge; Unbeachtlichkeit der Sperrwirkung der Katalogtatbestände für Einbezug des actus contrarius der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • PersR 1998, 165
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2088/93

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Aufrechnung mit Verfahrenskosten gegen den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.1997 - 18 L 850/96
    Eine solche Gesetzesauslegung wird durch § 64 Abs. 3 Satz 2 Nds. PersVG nicht ausgeschlossen, wenn auch generell erhebliche Bedenken gegen die Erweiterung von Mitbestimmungstatbeständen im Wege einer analogen Rechtsanwendung bestehen (BVerwG, Beschl. v. 25.1.1995 - 6 P 19.93 -, PersR 1995, 300 f; zum Analogieverbot bei Eingriffsakten neuerdings BVerfG, Beschl. v. 14.8.1996 - 2 BvR 2088/93 -, DVBl 1997, 351 [BVerfG 14.08.1996 - 2 BvR 2088/93] m. Anm. Schwabe).
  • BVerwG, 25.01.1995 - 6 P 19.93

    Anforderungen an eine Zustellung mit Empfangsbekenntnis an den Personalrat -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.1997 - 18 L 850/96
    Eine solche Gesetzesauslegung wird durch § 64 Abs. 3 Satz 2 Nds. PersVG nicht ausgeschlossen, wenn auch generell erhebliche Bedenken gegen die Erweiterung von Mitbestimmungstatbeständen im Wege einer analogen Rechtsanwendung bestehen (BVerwG, Beschl. v. 25.1.1995 - 6 P 19.93 -, PersR 1995, 300 f; zum Analogieverbot bei Eingriffsakten neuerdings BVerfG, Beschl. v. 14.8.1996 - 2 BvR 2088/93 -, DVBl 1997, 351 [BVerfG 14.08.1996 - 2 BvR 2088/93] m. Anm. Schwabe).
  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.1997 - 18 L 850/96
    Dieser Ausschluß eines auf die dienstliche Maßnahme selbst bezogenen Unterlassunganspruchs des Personalrats hat durch die strikte Begrenzung der Mitbestimmung auf den innerdienstlichen Bereich im Beschluß des BVerfG vom 24. Mai 1995 (2 BvF 1/92 -, PersR 1995, 483) verstärktes Gewicht gewonnen.
  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 74/90

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.1997 - 18 L 850/96
    Ebenso ist bei einer korrigierenden Herabgruppierung die Ausübung des Mitbestimmungsrechts nach der Rechtsprechung des BAG nicht Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Minderung des Vergütungsanspruchs des betroffenen Arbeitnehmers (Urteil v. 30.5.1992 - 4 AZR 74/90 -, PersR 1990, 270; Urteil v. 26.8.1992 - 4 AZR 210/92 -, PersR 1993, 132; Dembowski/Ladwig/Sellmann, a.a.O., Rn. 131).
  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 58/93

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.1997 - 18 L 850/96
    Daraus ergibt sich zugleich, daß der Personalrat aufgrund der Tarifautomatik nicht die Aufhebung einer bestimmten, von ihm für falsch gehaltenen Eingruppierung oder sonstigen tariflichen Bewertung verlangen kann, sondern nur die Durchführung eines Beteiligungsverfahrens (BAG, Beschluß v. 3.5.1994 - 1 ABR 58/93 -, ZfPR 1994, 163 LS; Dembowski/Ladwig/Sellmann, a.a.O., Rn. 115).
  • BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 31.93

    Voraussetzungen für einen Anspruch des Personalrats auf Nachholung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.1997 - 18 L 850/96
    Danach hat der Personalrat lediglich im Innenrechtskreis der organisatorisch aufgegliederten Dienststelle ein Teilhaberecht am verwaltungsinternen Entscheidungsverfahren und kann beim Unterlassen einer Beteiligung ggf. die Nachholung des Mitbestimmungsverfahrens beanspruchen (BVerwG, Beschl. v. 15.3.1995 - 6 P 31.93 -, PersR 1995, 423, 425 m.N.; ebenso Ballerstedt/Schleicher/Faber/Eckinger, Bay PersVG, Art. 81 Rn. 44 ff m. zahlr. N. zum Streitstand).
  • BVerwG, 16.09.1994 - 6 P 32.92

    Festsetzung des Gegenstandswerts für ein Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.1997 - 18 L 850/96
    Alternativ besteht in einem solchen Fall eine Pflicht der Dienststelle zur Rückgängigmachung der Maßnahme nur als objektiv-rechtliche Verpflichtung aufgrund des Prinzips der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ( Art. 20 Abs. 3 GG ), wenn die Verletzung eines Mitbestimmungsrechts rechtskräftig festgestellt ist (BVerwG, Beschl. v. 16.9.1994 - 6 P 32.92 -, PersR 1995, 16; OVG NW, Beschl. v. 8.5.1995 - 1 A 194.92 PVL -, PersR 1995, 305).
  • BVerwG, 06.10.1992 - 6 P 22.90

    Personalvertretung - Höhergruppierung - Mitbestimmungsrecht des Personalrates -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.1997 - 18 L 850/96
    Eine Mitbestimmung entfiel auch nicht deshalb, weil es an einer "Maßnahme" i. S. des § 64 Abs. 2 Nds. PersVG fehlte und nur ein bloßes Unterlassen der Dienststelle gegeben wäre (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 6.10.1992 - 6 P 22.90 -, PersR 1993, 74 76 m.N.).
  • BAG, 26.08.1992 - 4 AZR 210/92

    Mitbestimmung bei korrigierender Rückgruppierung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.1997 - 18 L 850/96
    Ebenso ist bei einer korrigierenden Herabgruppierung die Ausübung des Mitbestimmungsrechts nach der Rechtsprechung des BAG nicht Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Minderung des Vergütungsanspruchs des betroffenen Arbeitnehmers (Urteil v. 30.5.1992 - 4 AZR 74/90 -, PersR 1990, 270; Urteil v. 26.8.1992 - 4 AZR 210/92 -, PersR 1993, 132; Dembowski/Ladwig/Sellmann, a.a.O., Rn. 131).
  • BVerwG, 14.06.1995 - 6 P 43.93

    Umfang des Mitbestimmungsrechts der Personalvertretung bei der Eingruppierung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.1997 - 18 L 850/96
    Die Mitbestimmung des Personalrats besteht somit als Mitbeurteilungsrecht nur in einer an dieselben rechtlichen Vorgaben gebundenen Kontrolle der Richtigkeit der beabsichtigten Eingruppierung (BVerwG, Beschl. v. 15.2.1988 - 6 P 21.85 -, PersV 1988, 403 und v. 14.6.1995 - 6 P 43.93 -, PersR 1995, 428).
  • BVerwG, 15.02.1988 - 6 P 21.85

    Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Eingruppierung - Eingangsvergütung -

  • BVerwG, 20.02.1976 - VII P 7.73

    Voraussetzungen der Erledigung der Hauptsache im Beschlussverfahren in einer

  • OVG Niedersachsen, 18.12.1996 - 18 L 4072/94

    Mitbestimmungsrecht des Gesamtpersonalrats bei der Eingruppierung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.1995 - 1 A 144/92

    Nachholung eines unterbliebenen Mitbestimmungsverfahrens

  • BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 331/04

    Widerruf einer Funktionszulage

    Die Einstellung der Zulagengewährung stellt als "actus contrarius" (Dembowski/Ladwig/Sellmann Personalvertretungsrecht Niedersachsen Stand Dezember 2004 § 65 Rn. 136) eine negative Entscheidung hinsichtlich der Zulagengewährung dar (Niedersächsisches OVG 19. März 1997 - 18 L 850/96 - PersR 1998, 165).

    Diese Aufgabe besteht bei der Gewährung wie beim Entzug einer Funktionszulage gleichermaßen (ebenso LAG Berlin 21. Februar 1989 - 3 Sa 101/88 - ZTR 1989, 247; Niedersächsisches OVG 19. März 1997 - 18 L 850/96 - aaO; Fischer/Goeres in Fürst GKÖD Band V Stand November 2004 K § 75 Rn. 60 zu § 75 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BPersVG; offen gelassen von OVG Berlin 28. August 2001 - OVG 60 PV 5.01 - PersV 2003, 71, 72; aA Bieler/Müller-Fritzsche Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG) 10. Aufl. § 65 Rn. 86 zu § 65 Abs. 2 Nr. 2 NPersVG).

  • VG Hannover, 06.09.2011 - 2 A 2502/09

    Analoge Anwendung; Beamte auf Widerruf; Beteiligung; Dienstunfähigkeit;

    Auch wenn eine analoge Anwendung von Regelungen im Bereich der Sperrwirkung nicht grundsätzlich ausgeschlossen sein mag (vgl. dazu Nds. OVG, Beschl. v. 19.03.1997, PersR 1998, 165), fehlt es hier jedenfalls an einer zweifelsfrei bestehenden planwidrigen Regelungslücke.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2011 - 60 PV 6.10

    Mitbestimmung; Gewährung einer Funktionszulage; Angestellte im Schreibdienst;

    Denn unter "Gewährung" kann unschwer auch die Feststellungsentscheidung des Dienststellenleiters verstanden werden, wie andererseits unter "Zahlung" nicht zwangsläufig allein der Realakt zu verstehen ist (im Ergebnis wie hier OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. März 1997 - 18 L 850/96 -, juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2006 - 1 A 5003/04

    Streit über die Verletzung der Mitbestimmungsrechte einer Personalvertretung

    vgl. in diesem Zusammenhang auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 19. März 1997 - 18 L 850/96 -, PersR 1998, 165.
  • VG Göttingen, 12.10.2007 - 3 B 366/07

    Antragsrecht; Beteiligungsrecht; Dienststelle; Dienstunfähigkeit; Entlassung;

    In dieser Funktion wird die Sperrwirkung durch eine Rechtsanwendung, bei der die Mitbestimmungstatbestände nach den in der Rechtslehre allgemein anerkannten Methoden ausgelegt werden, aber nicht berührt (Dembowski/Ladwig/Sellmann, a.a.O., § 64, Rdn. 35 und § 65, Rdn. 4; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. März 1997 - 18 L 850/96 - juris; BVerwG, Urteil vom 09. Dezember 1999 - 2 C 4.99 -, BVerwGE 110, 173).
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